Arbeiten in der Schweiz + Wohnen daheim ?
Kein Problem als Grenzgänger !
- Was für eine Arbeitserlaubnis brauche ich für die Schweiz?
- Wer macht das mit der Bewilligung?
- Verdienst für Grenzgänger in der Schweiz?
- Zahle ich Steuern in der Schweiz? Ich zahle schon in Deutschland!
- Besteht für Grenzgänger eine Krankenversicherungspflicht?
- Tod, Invalidität und Alter? Bin ich in der Schweiz abgesichert?
Warum erweitern Sie Ihre Jobsuche nicht auf die Schweiz?
Die Agentur für Arbeit in Deutschland oder Ihre lokale Personalagentur vor Ort haben für Sie als ausgebildeten Handwerker nicht die richtigen Jobangebote?
Der Stellenmarkt Süddeutschlands, namentlich des Bundeslandes Baden-Württemberg, verbindet sich immer mehr mit dem Arbeitsmarkt der Deutschschweiz. Insbesondere die trinationale Grenz- und Metropolitanregion Basel und Nordwestschweiz bietet den Handwerkern aus den Anrainerstädten wie zum Beispiel Lörrach, Weil am Rhein, Grenzach-Wyhlen, D-Rheinfelden (Baden), Schopfheim, Bad-Säckingen und D-Laufenburg (Baden) viel gut bezahlte und attraktive Stellenangebote.
Die Schweiz schätzt die Handwerker aus Deutschland sehr. Bevor man sich bindet ist noch folgendes zu beachten:
FAQ für Grenzgänger — Antworten auf häufig gestellte Fragen
Was für eine Arbeitserlaubnis brauche ich für die Schweiz?
Wenn Sie den Status als Grenzgänger regeln, also in der Schweiz arbeiten möchten und in Deutschland wohnen bleiben, dann benötigen Sie eine sogenannte Grenzgängerbewilligung.
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Wer macht das mit der Bewilligung?
Sobald Sie bei PKS Personal AG einen Zeitarbeitsvertrag (Temporärvertrag) unterschrieben haben, werden wir als Personaldienstleister den Rest für Sie erledigen. PKS Personal AG muss ein Gesuch bei der zuständigen kantonalen Bewilligungsbehörde, meistens das Migrationsamt, einreichen. Das Amt entscheidet in der Regel sehr schnell und unbürokratisch über die Erteilung der Bewilligung. Haben Sie durch PKS Personal AG eine Festanstellung gefunden, dann wird der neue Arbeitgeber die Bewilligung für Sie organisieren.
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Verdienst für Grenzgänger in der Schweiz?
In der Schweiz verdient man als Handwerker mehr als in Deutschland. Zeitarbeitsverträge sind durch den GAV Personalverleih (GesamtArbeitsVertrag = Tarifvertrag) geregelt. Sämtliche verbindlichen Gehaltsdaten können unter www.tempservice.ch geprüft und mit dem Einsatzvertrag verglichen werden. PKS Personal AG hält sich strikt an diese Vorgaben und ist Mitglied des Branchenverbandes www.swissstaffing.ch
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Zahle ich Steuern in der Schweiz? Ich zahle schon in Deutschland!
Die Steuerpflicht in Deutschland bleibt grundsätzlich erhalten. Ihr Wohnortfinanzamt in Deutschland muss über ihre Tätigkeit in der Schweiz informiert sein. PKS Personal AG muss Grenzgängern 4,5% Quellensteuer vom Bruttolohn abziehen. Das geht aber nur, wenn eine Ansässigkeitsbescheinigung vorliegt. Sollte diese übrigens ihre Gültigkeit behalten, muss sie zudem jährlich erneuert oder verlängert werden. Die schon abgezogenen Quellensteuern werden vom Deutschen Finanzamt angerechnet. Unser Beratungspartner für Grenzgänger aus Deutschland wird Ihnen bei Steuerfragen die passenden Antworten anbieten können.
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Besteht für Grenzgänger eine Krankenversicherungspflicht?
Zwischen der Schweiz und der EU gibt es seit dem 1. Juni 2002 ein bilaterales Abkommen, das auch die Krankenversicherungspflicht für Grenzgänger aus Deutschland regelt. Unser Beratungspartner für Grenzgänger aus Deutschland wird die für Sie massgeschneiderte Lösung als Grenzgänger anbieten können.
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Tod, Invalidität und Alter? Bin ich in der Schweiz abgesichert?
Das Sozialversicherungssystem der Schweiz ist grundsolide, einfach zu verstehen und baut auf dem 3-Säulen-Prinzip wie folgt auf:
- Säule = AHV (Alter- und Hinterlassenenversicherung, Rente), obligatorisch
- Säule = BVG (Berufliche Vorsorge, Riester-Rente), obligatorisch
- Säule = private Vorsorge
Schliessen Sie einen Zeitarbeitsvertrag (Temporärvertrag) mit PKS Personal AG ab und arbeiten Sie in der Schweiz, dann sind sie sozialversicherungspflichtig und gegen Unfall und Krankheit abgesichert. Auch Ihre Altersvorsorge ist geregelt. Wir beraten Sie zusammen mit unserem Partner für Grenzgängerfragen Schweiz-Deutschland gründlich, damit in Sachen Versicherungs- und Vorsorgeschutz alles klar ist.
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Folgende Links helfen Ihnen weiter
PKS Personal AG
www.pks-personal.ch
Leben und Arbeiten in der Schweiz - Aufenthalt
www.treffpunkt-arbeit.ch/dateien/Broschuere/Aufenthalt_D.pdf
Leben und Arbeiten in der Schweiz - Alltag
www.treffpunkt-arbeit.ch/dateien/Broschuere/Alltag_D.pdf
Leben und Arbeiten in der Schweiz - Arbeit
www.treffpunkt-arbeit.ch/dateien/Broschuere/Arbeit_D.pdf
Leben und Arbeiten in der Schweiz - Sozialsystem
www.treffpunkt-arbeit.ch/dateien/Broschuere/Sozialsystem_D.pdf
Steuer-, Versicherungs- und Vorsorgeberatung für Grenzgänger
www.ggvss.de
GAV Personalverleih (Tarifvertrag Zeitarbeit)
www.swissstaffing.ch (PDF)
Was verdiene ich in der Schweiz?
www.tempservice.ch
Verband der Schweizerischen Personaldienstleister
www.swissstaffing.ch (PKS Personal AG ist seit 2010 Mitglied)
Amt für Wirtschaft und Arbeit Kanton Basel-Stadt
www.awa.bs.ch
Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Kanton Basel-Land
www.baselland.ch
Amt für Wirtschaft und Arbeit Kanton Aargau
www.ag.ch
Amt für Wirtschaft und Arbeit Kanton Solothurn
www.so.ch
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
www.bsv.admin.ch
Arbeiten in der Schweiz
www.ch.ch
Die Nordwestschweiz
www.basel.ch
www.baselland.ch
www.aargau.ch
www.solothurn.ch
Ich bin nicht Handwerker und suche trotzdem einen Job in der Schweiz
www.pks-personal.ch
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Zusammengefasst: Arbeiten in der Schweiz und wohnen in Deutschland — Kein Problem als Grenzgänger
Die Gehälter in der Schweiz machen die Zeitarbeit als Handwerker süsser als die beste Schweizer Schokolade. Der Stellenmarkt ist und bleibt attraktiv für Grenzgänger mit einer guten handwerklichen Ausbildung. Nutzen Sie unsere Vermittlungskompetenz. Wir verpassen Ihnen ganz schnell den passenden Job.